S T E L L U N G N A H M E · Z U M A R B E I T S P A P I E R „ E F F I Z I E N T E R R E S S O U R C E N E I N S A T Z B E I L E I S T U N G S G E S E T Z E N "

 

Reformen wirksam und rechtssicher gestalten

 

PFAD Niedersachsen e. V. – Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Niedersachsen · Celle, 20. April 2026

 

Vorbemerkung Der PFAD Niedersachsen e. V. vertritt seit 1992 die Interessen von Pflege- und Adoptivfamilien sowie insbesondere die der bei ihnen lebenden Kinder und Jugendlichen. Wir nehmen das am 16. April 2026 bekannt gewordene Arbeitspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (108 Seiten, über 70 Einzelvorschläge, Volumen von mehr als 8,6 Mrd. €) als Versuch wahr, die Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme langfristig zu sichern, gleichzeitig besorgt es uns sehr. Das Anliegen einer verlässlich finanzierten Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe teilen wir. Gerade deshalb bringen wir aus fachlicher Perspektive Hinweise ein. Die folgenden Punkte sollen den anstehenden Reformprozess stärken: Sie zeigen, an welchen Stellen die vorgeschlagenen Maßnahmen das angestrebte Einsparziel verfehlen dürften, wo sie mit völker- und verfassungsrechtlichen Bindungen in Konflikt geraten und wo wirksamere Alternativen bestehen. Leitend sind für uns das Kindeswohl, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Wirksamkeit der Hilfen und ein verantwortlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln. Der rechtliche Rahmen, an dem Reformen sich messen lassen müssen Jede Reform der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe bewegt sich in einem Rahmen, den Grundgesetz und Völkerrecht vorgeben. Dieser Rahmen ist nicht disponibel: • Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. • Art. 6 Abs. 1 und 2 GG: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung; Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern, wozu in ständiger Praxis auch Pflegefamilien als soziale Familien zählen. • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), insbesondere Art. 7 (Kinder mit Behinderungen), Art. 19 (selbstbestimmte Lebensführung), Art. 24 (inklusive Bildung); seit 2009 in Deutschland geltendes Recht. K o n t a k t a d r e s s e PFAD-Niedersachsen e.V - LV der Pflege- und Adoptivfamilien in Niedersachsen. Korndorffweg 1b 29227 Celle Tel.: 0800 0827292 [email protected] www.pfad-niedersachsen.de Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Niedersachsen e. V. www.pfad-niedersachsen.de • UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), insbesondere Art. 3 (Kindeswohlvorrang) und Art. 20 (Schutz von Kindern ohne familiäres Umfeld). Reformvorschläge, die in diese Rechtsgüter scharf eingreifen, bedürfen einer besonders sorgfältigen Abwägung. Eine spätere Korrektur durch die Gerichte ist für die Haushalte erfahrungsgemäß teurer als eine von Anfang an rechtssichere Ausgestaltung. Wir bitten darum, die in Abschnitt 6 markierten Punkte unter diesem Gesichtspunkt erneut zu prüfen. 1. Ausgangslage: Ein System unter bereits hoher Belastung 1.1 Fachkräftesituation in Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe arbeiten bereits heute mit erheblicher personeller Anspannung. Der Deutsche Verein beschreibt den Fachkräftemangel als Herausforderung für die soziale Infrastruktur insgesamt; das Deutsche Jugendinstitut hat die Lage umfassend dokumentiert. In der Eingliederungshilfe bleiben nach einer Umfrage des Evangelischen Fachverbands für Teilhabe rund 60 Prozent der offenen Fachkräftestellen länger als sechs Monate unbesetzt; mehr als die Hälfte der Einrichtungen musste Plätze abbauen oder Anfragen ablehnen. In der Praxis bedeutet das: Leistungsberechtigte erhalten schon heute weniger Unterstützung, als ihnen rechtlich zusteht. Eine zusätzliche Reduzierung von Leistungsansprüchen würde das Delta zwischen Anspruch und Wirklichkeit vergrößern, ohne den eigentlichen Engpass zu beheben. 1.2 Schulbegleitung als Folge knapper Regelstrukturen Die starke Zunahme der Schulbegleitungen seit 2012 ist aus unserer Sicht weniger Ausdruck eines Anspruchsverhaltens als vielmehr Folge eines Regelschulsystems, das personell noch nicht ausreichend ausgestattet ist, um Inklusion im Klassenzimmer selbst zu leisten. Wer den Einzelanspruch auf Schulbegleitung reduziert, ohne die Schule entsprechend zu stärken, verlagert die Verantwortung in die Familien und mittelfristig in teurere Folgesysteme. Ein schrittweiser und verlässlicher Aufbau multiprofessioneller Teams in den Schulen ist aus fachlicher Sicht der wirksamere Weg. 1.3 Arbeitsbedingungen der Fachkräfte und Nachwuchsgewinnung Pädagogische Fachkräfte, Pflegeeltern, Schulbegleitungen und Mitarbeitende der Eingliederungshilfe berichten zunehmend, dass Hilfen ihre volle Wirkung nicht entfalten können, weil Personalschlüssel und Rahmenbedingungen dem tatsächlichen Bedarf hinterherlaufen. Dies beeinflusst Krankenstände, Berufsausstiege und die Gewinnung von Nachwuchs. Deutschland benötigt bis 2035 einen sechsstelligen zusätzlichen Personalaufbau in diesem Sektor. Eine Reformbotschaft, die im Kern auf Kürzung setzt, erschwert dieses Ziel; eine Reformbotschaft, die Qualifikation, Entlastung und Planungssicherheit in den Vordergrund stellt, unterstützt es. Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Niedersachsen e. V. www.pfad-niedersachsen.de 2. Junge Volljährige als besonders schutzbedürftige Gruppe 2.1 Gesellschaftlicher Maßstab und Lebensrealität Das durchschnittliche Auszugsalter in Deutschland liegt nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes bei 23,9 Jahren; 28,4 Prozent der 25-Jährigen lebten 2024 noch im elterlichen Haushalt. Das entspricht dem gesellschaftlichen Verständnis, dass die Verselbstständigung junger Menschen heute stufenweise und mit familialer Begleitung erfolgt. Junge Menschen aus Pflegefamilien und stationärer Jugendhilfe haben diesen familialen Rückhalt strukturell seltener. Ein Maßstab, der von ihnen mit 18 Jahren die vollständige Eigenständigkeit erwartet, wäre sachlich schwer zu begründen und erzeugt erfahrungsgemäß hohe Folgekosten in anderen Sozialsystemen. 2.2 Zur vorgeschlagenen Änderung bei § 41a SGB VIII § 41a SGB VIII wurde 2021 mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführt, weil der Übergang in die Eigenständigkeit als kritischste Phase in der Biografie junger Menschen mit Jugendhilfeerfahrung gilt. Eine faktische Rückführung auf das Ermessen vor der KJSG-Reform hätte aus unserer Sicht folgende Wirkungen: • die Wirkung langjähriger Investitionen in Stabilisierung, Therapie und Beziehungsaufbau mindern, vergleichbar mit dem Absetzen einer Behandlung kurz vor dem Therapieerfolg; • den Übergang in SGB-II-Bezug, Wohnungslosenhilfe und akute psychiatrische Versorgung wahrscheinlicher machen, deren fiskalische Lasten bei Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam verbleiben; • die vorhandenen Instrumente des Übergangsmanagements nach §§ 36b, 41 Abs. 3 SGB VIII schwächen, die eine wirksamere Umsetzung ohne Neuregelung erlauben würden. Die haushaltspolitische Wirkung kehrt sich in diesem Feld erfahrungsgemäß um: Eingesparte Mittel fallen an anderer Stelle vielfach höher wieder an. Wir regen an, § 41 und § 41a SGB VIII in ihrer Substanz zu erhalten und die Debatte auf eine bessere, bundeseinheitlichere Umsetzung zu konzentrieren. 2.3 Die Lebenssituation von Pflege- und Adoptivkindern Pflege- und Adoptivkinder bringen überdurchschnittlich häufig Vorerfahrungen aus Vernachlässigung, Trennung, Missbrauch und Gewalt mit. Die Forschungsbefunde sind breit belegt: Über 91 Prozent berichten von mindestens einem traumatischen Erlebnis, rund 25 Prozent erfüllen die Kriterien einer posttraumatischen Belastungsstörung, etwa 65 Prozent liegen im klinisch auffälligen Bereich des Child Behavior Checklist. Diese Kinder benötigen im Regelfall mehr Zeit, um Entwicklungsrückstände aufzuholen und biografische Brüche zu integrieren. Pflege- und Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Niedersachsen e. V. www.pfad-niedersachsen.de Adoptivfamilien erbringen diese Beziehungsarbeit im Alltag, in aller Regel ohne die Sichtbarkeit, die ihre gesellschaftliche Bedeutung rechtfertigen würde. Leistungsreduzierungen für junge Volljährige treffen somit mittelbar auch diese Familien, die den entstehenden Bedarf weiter auffangen. 3. Spezialwissen und frühe Diagnostik Ein wesentlicher Teil der Wirkungsdefizite entsteht nicht dadurch, dass Leistungen fehlen, sondern dadurch, dass sie auf einer unklaren fachlichen Grundlage gewährt werden. Hier liegt nach unserer Einschätzung der wirksamste Ansatzpunkt jeder Reform. 3.1 Komplexe Problemlagen erkennen Bei Pflege- und Adoptivkindern sowie Kindern in stationärer Unterbringung treten überdurchschnittlich häufig auf: • Traumafolgestörungen (PTBS, komplexe PTBS, Entwicklungstrauma, Bindungsstörungen), • Neurodivergenz (ADHS, Autismus, Lern- und Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen), • Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) als häufigste und lebenslange, durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft erlangte Schädigung des Kindes, die zu körperlichen, kognitiven und sozialen Beeinträchtigungen führen kann; in dieser Gruppe überrepräsentiert und erheblich unterdiagnostiziert, • psychiatrische Komorbiditäten. Ohne spezialisiertes Wissen werden diese Phänomene leicht als übersehen, geringgeschätzt oder als Versagen der Pflegefamilie gelesen. Die Folge sind falsch zugeschnittene Hilfen, unnötige Wechsel von Pflegeverhältnissen und in letzter Konsequenz Lücken im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII. Sämtliche dieser Ereignisse kommen die öffentliche Hand später deutlich teurer zu stehen als eine qualifizierte Erstdiagnostik. 3.2 Qualifikation als Qualitätsmerkmal Wir regen an, Leistungen in sensiblen Feldern systematisch an nachweisbare Qualifikation zu binden: • Jugendämter und überörtliche Träger: verpflichtende Basis- und Fortbildung zu Trauma, Neurodivergenz, FASD, Bindung und Kinderschutz als Bestandteil der Fachkräfteanforderung nach § 72 SGB VIII. • Stationäre Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe: einrichtungsbezogene Curricula, Zertifizierung als Qualitätskriterium in Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. • Schulbegleitungen: Mindestqualifikationsprofile mit trauma- und behinderungsspezifischen Modulen, eingebunden in schulische Teams. • Pflege- und Adoptivfamilien: bundesweit qualitativ einheitliche Vorbereitung und kontinuierliche Fortbildung. Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Niedersachsen e. V. www.pfad-niedersachsen.de • Familiengerichte und Verfahrensbeistände: Fortbildung zu Trauma, FASD und Bindung. Qualifikation sollte dabei als finanzierter Anspruch ausgestaltet sein: kostenfrei, zeitlich entlastet, mit Vertretungs- und Kinderbetreuungsregelungen. Nur so wird sie zum Standard und nicht zur Hürde. 3.3 Niedersachsen als Referenzland Mit Landesjugendamt, PFAD Niedersachsen, Fachverbänden der Eingliederungshilfe sowie kinderund jugendpsychiatrischen Kliniken sind die Voraussetzungen für ein Kompetenznetz Pflege- und Adoptivkinder in Niedersachsen vorhanden: regional verankerte diagnostische Anlaufstellen, einheitliche Qualifizierungsstandards, verbindliche Fallberatung. Ein solches Netz wirkt als Rahmen, in dem bestehende Hilfen ihre Wirksamkeit erst entfalten. 4. Eingliederungshilfe im Familiensystem denken Mehrere Vorschläge des Arbeitspapiers (Pooling der Schulbegleitung und Assistenz als Regel, Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 104 SGB IX, Rückkehr zur Vermögensanrechnung) setzen an zentralen Elementen des personenzentrierten Teilhabeansatzes des Bundesteilhabegesetzes an. Wir bitten zu berücksichtigen: • Eingliederungshilfe wirkt in Familiensystemen. Reduzierte Assistenz verlagert Aufwand auf pflegende Angehörige, überwiegend Mütter, die Erwerbstätigkeit aufgeben. Die fiskalischen Folgen (entgangene Steuern und Sozialbeiträge, spätere Altersarmut) sind bekannt; sie sollten in eine Gesamtrechnung aufgenommen werden. • Pflege- und Adoptivfamilien sind häufig selbst leistungsberechtigt, weil ihre Kinder seelische oder mehrfache Behinderungen haben. Reduzierungen treffen hier das Kind und sein stabilisierendes Familiensystem zugleich. • Pooling ist nach § 112 Abs. 4 SGB IX bereits heute möglich. Seine geringe Nutzung liegt nicht am Gesetz, sondern an zersplitterten Trägerstrukturen, unsicheren Arbeitsverträgen und fehlender Einbindung in Schulen. Eine Umwandlung in eine Regelleistung löst diese Strukturprobleme nicht. • Verfassungs- und völkerrechtliche Bindungen (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, Art. 19 und 24 UN-BRK) erfordern bei derart scharfen Eingriffen in den Individualanspruch eine besonders sorgfältige Einzelfallprüfung. 5. Konstruktive Vorschläge für den Reformprozess Wir treten nicht für einen Erhalt des Status quo ein. Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe brauchen Reformen, allerdings andere. Die folgenden Ansätze sind realistisch, schrittweise umsetzbar und berücksichtigen die geteilten Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen.

 

weiterlesen : www.pfad-niedersachsen.de

 

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Bundesverdienstkreuz für Gerda Wallaart 

 

Wir sind sehr stolz und dankbar darüber, dass unser langjähriges Vorstandsmitglied Gerda Wallaart am 03. September 2025 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet wurde! 

Sehr gerne sind Elisabeth Heemann und Nevim Krüger ihrer Einladung zur feierlichen Verleihung ins Moormuseum in Südbrookmerland gefolgt. Gerda Wallaart setzt sich seit über 20 Jahren sowohl im Apfel e. V.  Aurich als vor allem auch im Pfad Niedersachsen e. V. ehrenamtlich im Vorstand ein. Wer sie kennt, weiß wie hartnäckig und engagiert sie sich für Kinder und Jugendliche in Pflege- und Adoptivfamilien leben, einsetzt! Sie arbeitet seit Jahren, hochmotiviert und meistens bescheiden im Hintergrund und hat besonders unseren Verband schon durch so manchen Sturm manövriert. Ein Gast hat uns besonders berührt: der 1. junge Erwachsene, den sie lange unterstützt hat, wollte unbedingt bei der Ehrung dabei sein ❤️! 

Zu allem Einsatz für Kinder und Jugendliche setzt sie sich zudem seit fast 40! Jahren für den Wassersportverein Dre Deep ein. 

Der Landrat Olaf Meinen, der Bürgermeister Thomas Erdwiens haben in ihren Ansprachen das außerordentliche und langjährige Engagement von Gerda Wallaart hervorgehoben! Nevim Krüger hat ganz besonders ihren festen Willen und ihre Vorbildfunktion in den Mittelpunkt gestellt und sich von Herzen im Namen aller Mitglieder und vor allem der vielen Kinder und Jugendlichen bedankt.  Ebenfalls hat sich der Amtsleiter des JA Aurich Michael Müller  den Gratulanten und Weggefährt*innen angeschlossen. 

Die Familie von Gerda Wallaart , Ehemann, Tochter und Enkelsöhne, waren sichtlich stolz!  



FASD – Sind die Mütter der Ursprung aller Probleme?

Von moralischer Überlegenheit und Stigmatisierung!

 

Um es gleich vorwegzunehmen: NEIN, die Mütter sind nicht der Ursprung aller Probleme in Bezug auf FASD! Sie sind aus der natürlichen Begebenheit heraus die Verursacher und diese Last kann ihnen erst einmal niemand nehmen.

 

Erfreulicherweise rückt das Thema FASD immer weiter in den Fokus der Öffentlichkeit. Damit einhergehend bleibt es nicht aus, dass die Entstehung dieser Behinderung ebenfalls detailliert erklärt wird. Nämlich, dass FASD durch den vorgeburtlichen Konsum von Alkohol entsteht und das ungeborene Kind schwer schädigen kann.

 

Alkohol ist die Volksdroge Nummer 1. Zu allen Gelegenheiten präsent und immer zu haben. In unserer Kultur stößt es eher auf Verwunderung nicht zu trinken, als das bereits zum Frühstück mit Sekt angestoßen wird. In der Werbung vermittelt Alkohol Geselligkeit, Freiheit, Entspannung und Genuss. Wer kennt sie nicht, die Empfehlung von Ärzt*innen, dass ein Sekt den Kreislauf ankurbelt und Rotwein so gesund ist, ja sogar beim Abnehmen helfen soll.

 

In Deutschland geben 26 von 100 Frauen an, gelegentlich Alkohol in der Schwangerschaft zu trinken (The Lancet Global Health). Während der ersten 14 Tage der Schwangerschaft soll das Alles-oder-Nichts-Prinzip gelten, sprich wird eine Eizelle in der Frühschwangerschaft geschädigt, teilt sie sich nicht weiter und nistet sich auch nicht ein. In den meisten Fällen wird eine Schwangerschaft jedoch erst später festgestellt und wenn dann Alkohol konsumiert wird, kann er eben das entstehende Kind bereits schädigen; je nach Menge, Veranlagung und allgemeiner Verfassung der Mutter. Es kann also jede Frau treffen, die nicht kategorisch auf Alkohol verzichtet im gebärfähigen Alter. Dann gibt es Frauen, die sind tatsächlich alkoholabhängig und können gar nicht ohne Hilfe frei entscheiden, ob sie aufhören zu trinken oder nicht. Für den Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft gibt es viele Gründe und wenn es richtig ungünstig läuft, reicht ein Glas zur falschen Zeit. Sicher ist, dass Alkohol trinkende Schwangere keineswegs ein Unterschichtenphänomen darstellen.

 

Nun kommen einige Kinder mit vorgeburtlichen Schäden auf die Welt und die allermeisten Familien bringen die Entwicklungsverzögerungen, Impuls- und Regulationsstörungen, vielleicht sogar die fazialen Auffälligkeiten, Distanzlosigkeit, die geringe Gefahreneinschätzung und Frustrationstoleranz, die Gedeih- und Essstörungen uvm. überhaupt nicht mit dem Alkohol während der Schwangerschaft in den Zusammenhang.  Ein großer Teil der Frauen geht davon aus, dass es ausreichend war, nach Kenntnis über die Schwangerschaft, auf Alkohol verzichtet zu haben. Gott sei Dank ist das in vielen Fällen auch so; leider nicht immer.

 

Die FASD ist mittlerweile mit ihren vielen Facetten bei immer mehr Pädiatoren*innen, Kinderpsycholog*innen und Ärzt*innen angekommen und die Frage: „Haben Sie während der Schwangerschaft getrunken?“ wird immer öfter gestellt. Wie muss sich eine Mutter fühlen? Schuldig, hilflos, ausgeliefert, beschämt? Es erfordert schon eine gewisse Stärke, Mut und natürlich Liebe, hier wahrheitsgemäß zu antworten. Die Wahrheit ist ein großer Baustein für eine fundierte Diagnose. Und eine Diagnose ist die größte Chance, die ein Kind mit FASD erhalten kann. Nur die korrekte Diagnose öffnet das Tor für die richtigen Therapien (oder eben auch nicht!) sowie den schützenden, fördernden Umgang mit der Behinderung. Ein großer Teil der Kinder mit FASD lebt in Pflege- oder Adoptivfamilien. Diesen Familien fällt der Schritt zur Diagnose deutlich leichter. Sie müssen nichts eingestehen und haben somit auch keine „Schuld“ auf sich geladen. Des Weiteren erhalten Pflegefamilien grundsätzlich bereits Hilfe durch Jugendämter bzw. Eingliederungshilfe.

 

Dieser Beitrag soll niemanden glorifizieren oder abwerten. Er soll dazu beitragen, die leiblichen Mütter aus der Schuld-und Scham-Schublade hin in die gemeinsame Verantwortung zu begleiten. Sie brauchen kein Getuschel hinterm Rücken, sie brauchen kein Mitleid, sie brauchen keine gerümpfte Nase und sie brauchen auch keine Lobdudelei. Sie brauchen vor allem Akzeptanz, Hilfen für ihre Kinder, Wertschätzung und die Unterstützung im Alltag, die den Kindern und ihnen ein gutes Leben ermöglicht. Sie brauchen die Chance auf Vernetzung, Gehör und eine Öffentlichkeit, die ermutigt. Den Kindern sollte schon früh Raum für ihre Verarbeitung von Wut und Verzweiflung über ihre Behinderung und die damit verbundenen Schwierigkeiten und Hürden im Leben gewährt werden. Auch hier sollten die Mütter jederzeit Unterstützung und Beistand erhalten.

 

Letztlich brauchen wir alle einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in Bezug auf die ungeborenen und ungeschützten Kinder sowie die Akzeptanz, Teilhabe und bedingungslose Unterstützung von Menschen mit FASD!

 

 

 

Nevim Krüger

 

April 2022

Fachartikel von Nevim Krüger ( 1. Vorsitzende) :

 

Von Missverständnissen, Schuldzuweisungen und Kränkungen

 

Wie kann gute Kommunikation in Bezug auf FASD gelingen und was kann sie schlimmstenfalls vermeiden?

 

Pflegeeltern machen die Erfahrung, dass ihre Kommunikation mit den anderen Beteiligten der Pflegekinderhilfe gerade in Bezug auf FASD als schwierig empfunden wird. Sie kennen es gar nicht anders, als dass sie Verhaltensweisen, Benehmen und Emotionen ihrer Kinder/Jugendliche immer und immer wieder erklären und darlegen müssen, damit die Gesprächspartner das Kind verstehen, die Situation der Pflegefamilie erkennen und die Handlungen der Pflegeeltern akzeptieren können.

Wir, die wir mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit einer FASD leben, wissen, wie wichtig die richtige Kommunikation ist. Ein falsches Wort zur falschen Zeit kann einen wunderschönen Tag in einem Fiasko enden lassen. Menschen mit FASD sind darauf angewiesen, klare und gut verständliche Botschaften zu erhalten. Viele von ihnen können Ironie oder Sarkasmus schwer einschätzen und eine flapsige Bemerkung, die eigentlich lustig und herzlich gemeint war, trifft das Gegenüber ins Mark. Wir wachsen stetig im Umgang mit dieser Behinderung und unsere Sprache tut es auch. Mit jeder missglückten Situation lernen wir und wissen es beim nächsten Mal besser; meistens jedenfalls. Wir gewöhnen uns an den teilweise derben Ton, der uns seitens unserer Kinder und Jugendlichen entgegenweht und auch Beschimpfungen versuchen wir so gut es geht nicht sonderlich persönlich zu nehmen. Das ist schon eine harte Sprachschule, durch die Familien mit von FASD betroffenen Kindern gehen. Wie färbt das auf uns ab? Wie switchen wir im Umgang mit anderen Menschen um? Tun wir es überhaupt immer?

 

Wie kommunizieren wir mit der Lehrer*in, mit den Ärzt*innen, mit den Sachbearbeiter*innen, Vormünder*innen und vielen mehr? Klar ist, wir alle kommunizieren stets und ständig. Mit und ohne Worten. Jeder Mensch bringt seine Erfahrungen, Wahrnehmungen und Bedürfnisse ein in seine Kommunikation und sein Gegenüber tut es ebenso.

 

Immer wieder erleben wir gerade in Bezug auf FASD, dass die Kommunikation als schwierig empfunden wird. Da gibt es Familien, die Kinder mit FASD betreuen und es eigentlich gar nicht anders kennen, als dass sie Verhaltensweisen, Benehmen und Emotionen ihrer Kinder/Jugendliche erklären und darlegen; in vielen verschiedenen Kontexten.

 

Da gibt es z. B. Sozialarbeiter*innen, die über langjährige Erfahrung verfügen, viel erreicht haben mit vielen Familien vor eben dieser jetzt vor ihr sitzenden Familie. Die Lage ist vielleicht gerade angespannt innerhalb der Familie. In der Schule klappt momentan nichts wirklich gut, Hobbies und Unternehmungen werden aktuell permanent von dem Kind verweigert und die Nahrungsaufnahme ist auch gerade katastrophal. Da sitzt dann die verzweifelte Familie auf der einen Seite mit der Erwartung an die Sozialarbeiter*in, dass diese nun eine zündende Idee oder gar eine aktive Hilfe anbietet und auf der anderen Seite die erfahrene Sozialarbeiterin, die aus ihrem Erfahrungsschatz heraus zielführende Vorschläge unterbreitet. Nun sind das vielleicht Vorschläge, die der Familie so gar nicht passen bzw. diese wiederum aus ihrer Erfahrung mit dem Kind heraus weiß, dass das mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht klappen wird, da es häufig schon ausprobiert wurde. Schnell wird ein Tipp als Angriff gewertet und eine Gegenargumentation als Abwertung der Erfahrung wahrgenommen. Und schon ist das Gespräch in eine Schieflage geraten. Da kann ein gut gemeinter Satz wie: „vielleicht kochen sie ja mal zusammen mit Ihrem Kind eine tolle Gemüsesuppe?“ schon mal schnell die Zornesröte ins Gesicht der Mutter zaubern, die bisher nicht nur zig Suppen, sondern Pastasaucen sämtlicher Art, Aufläufe quer durch die Kochbücher der Nationen und Kartoffelgerichte sämtlicher Variationen für und mit ihrem Kind gekocht hat. Sie fühlt sich in ihrer Sorge um die einseitige Ernährung ihres Kindes nicht ernst genommen und macht innerlich dicht. Wie solche Gespräche enden, können wir uns alle vorstellen. Aber was ziehen sie nach sich in Bezug auf FASD und Pflegefamilien?

 

Oder wie oft erleben wir festgefahrene Kommunikation im Bereich Schule.

 

„Ja, das Kind müsste das jetzt langsam wissen, aber es weiß es trotzdem nicht, da es immer wieder auf Grund seiner geschädigten Hirnstrukturen vergisst.“ Diese Aussage impliziert für die Eltern, dass im Vorfeld eine Anschuldigung an das Kind (und vielleicht sogar auch an sie) gerichtet wurde. Vielleicht war es aber gar keine Anschuldigung, sondern einfach nur ein wenig Verzweiflung darüber, dass das Kind trotz intensivsten Einsatzes der Lehrkraft nicht verstanden hat, dass die Punktrechnung vor der Strichrechnung erfolgen muss.

 

Oder der Fall, dass verzweifelte Eltern in der Schule anbringen, dass der Druck zu groß sei und die Kinder zuhause zusammenbrechen und ihnen seitens der Schule entgegnet wird, dass es im Unterricht ganz wunderbar klappt mit den Aufgaben. Auch hier fühlen sich Eltern nicht verstanden und ernst genommen und die Lehrkraft erklärt lediglich, was sie wahrgenommen und erlebt hat. Ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, dass „Schule“ weiß, was es den Kindern abverlangt, mitzuhalten und zu funktionieren.

 

Hier könnte es hilfreich sein, Infomaterial speziell für Schule mitzubringen und freundlich um Kenntnisnahme zu bitten. Ebenso kann es hilfreich sein, einen Gesprächstermin zu vereinbaren und ganz in Ruhe gemeinsam einen Schulfahrplan zu erarbeiten, der für alle gut funktionieren kann, besonders für das Kind. So könnte auch für Kinder mit FASD Inklusion langsam besser gelingen.

Besonderheiten zeigen sich auch in der Kommunikation von den Menschen mit FASD. Sie verfügen meistens über gute sprachliche Kompetenzen. Leicht täuscht dieser Umstand über die Schwierigkeiten hinweg, die FASD mit sich bringt. Gedächtnislücken werden mit Phantasiegeschichten gefüllt oder Erlebnisse aus der Vergangenheit können ins Jetzt versetzt werden. Häufig wird von Kindern mit FASD (Bindungsstörung, Trauma etc.) berichtet, dass sie nichts zu essen bekämen, nie etwas zum Geburtstag bekommen oder immer in alten Sachen herumlaufen müssen. Teilweise werden Inhalte aus Gesprächen mit anderen Kindern oder Jugendlichen oder aus Filmen in die eigenen Geschichten verwoben und können zu dramatischen Schlussfolgerungen führen. Bei augenscheinlichen Gefährdungen durch die (Pflege-)Eltern ist unbedingt besondere Sorgfalt (sowieso) und das Hintergrundwissen zu FASD von Nöten um am Ende unabänderliche negative Konsequenzen für die Kinder/Jugendlichen und auch Familien zu vermeiden und stattdessen die Situation bedarfsgerecht aufzulösen.

 

Tatsächlich ist es von existenzieller Bedeutung, dass das Umfeld und alle für das Kind Verantwortlichen die Besonderheiten dieser Behinderung kennen. Insbesondere in den Bereichen, in denen schnell Vorfälle fehlinterpretiert werden könnten und am Ende augenscheinlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Hier gilt es genau zu zuhören und gemeinsam zu erarbeiten, was helfen könnte. Manchmal ist es schon hilfreich, wenn das Gegenüber einfach nur zuhört und sogar einräumt, auch keine wirklich rettende Idee zu haben, aber vielleicht für ein wenig mehr Entlastung sorgen könnte. Ebenso wichtig ist, dass der Respekt und die Achtung vor dem Schutzauftrag der Sachbearbeiterin in diesem Falle von der Familie entgegengebracht werden muss. Die Akzeptanz dessen, dass auch anderen Menschen am Wohl des Kindes liegt und auch diese das Beste für das Kind wollen, ist Grundvoraussetzung für ein zielführendes Gespräch und entsprechenden Hilfen. Ebenso wichtig ist das Wissen und Verständnis für die besondere Lebenssituation von Familien, die ein Kind bzw. Kinder mit FASD aufgenommen haben. Hier darf es nicht auf Grund von festgefahrenen Kommunikationen zu Entscheidungen kommen, die dem Wohl des Kindes nicht entsprechen bzw. diesem sogar abträglich sind. Von beiden Gesprächsparteien ist zu erwarten, sich aktiv um Hilfestellung hinsichtlich der Kommunikation zu bemühen und diese zu installieren.

 

Erfreulicherweise stelle ich fest, dass immer häufiger Informationen über FASD angefragt werden und das Thema dank zahlreicher engagierter Multiplikatoren Einzug in die entscheidenden Systeme erhält.

 

Erschienen auf moses-online