Stellungnahme zum Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe – Perspektive von Pflegefamilien in Nordrhein-Westfalen
Das Arbeitspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe setzt ein klares Signal: Effizienzsteigerung wird als vorrangiges Ziel sozialstaatlichen Handelns formuliert. Aus Sicht von Pflegefamilien in Nordrhein-Westfalen ist diese Schwerpunktsetzung in der vorliegenden Form problematisch und teilweise realitätsfern. Sie verkennt die strukturellen Anforderungen und Risiken der Vollzeitpflege und droht, zentrale Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe zu untergraben.
1. Sparlogik gefährdet
Kindeswohl
In Nordrhein-Westfalen sind die Pflegekinderhilfen vielerorts bereits stark ausgelastet. Jugendämter arbeiten am Limit, Fachkräfte sind knapp. Vor diesem Hintergrund wirkt die Forderung nach
weitergehender „Effizienz“ faktisch wie ein Sparauftrag. Pflegefamilien erleben schon jetzt, dass notwendige Leistungen verzögert, gekürzt oder restriktiv bewilligt werden. Eine weitere
Verschärfung dieser Praxis erhöht unmittelbar das Risiko von Destabilisierung und Hilfeabbrüchen – mit gravierenden Folgen für die betroffenen Kinder.
2. Systematische Unterfinanzierung wird
ausgeblendet
Das Arbeitspapier ignoriert, dass die Herausforderungen in der Pflegekinderhilfe nicht primär aus ineffizientem Mitteleinsatz resultieren, sondern aus struktureller Unterfinanzierung. In vielen
Kommunen in NRW bestehen erhebliche Unterschiede bei Leistungen, Beratung und Unterstützung. Diese Ungleichheit führt zu einem „Flickenteppich“ der Hilfen, der weder effizient noch gerecht ist.
Ohne eine solide und verlässliche Finanzierung bleibt jede Effizienzdebatte verkürzt.
3. Pflegefamilien tragen das System –
ohne ausreichende Absicherung
Pflegefamilien übernehmen dauerhaft Aufgaben, die weit über das hinausgehen, was staatliche Systeme leisten können. Dennoch sind sie in NRW häufig mit unsicheren Rahmenbedingungen
konfrontiert:
Eine Politik, die hier auf weitere „Effizienzreserven“ abzielt, sendet das falsche Signal: Sie riskiert, dass Pflegefamilien sich zurückziehen – mit absehbar dramatischen Folgen für das gesamte System.
4. Kurzfristige Einsparungen produzieren
langfristige Mehrkosten
Jede nicht gewährte Unterstützung, jede verzögerte Hilfe, jede überforderte Pflegefamilie erhöht das Risiko eines Abbruchs. In NRW fehlen bereits jetzt geeignete Anschlussmaßnahmen, wenn
Pflegeverhältnisse scheitern. Die Folgekosten stationärer Unterbringung oder Kriseninterventionen übersteigen die vermeintlichen Einsparungen deutlich. Eine Effizienzstrategie, die diese Dynamik
nicht berücksichtigt, ist fachlich nicht tragfähig.
5. Standardisierung ist kein Ersatz für
Fachlichkeit
Die im Arbeitspapier angelegten Steuerungsansätze setzen implizit auf Vereinheitlichung und Verdichtung von Verfahren. In der Praxis der Pflegekinderhilfe in Nordrhein-Westfalen bedeutet dies
häufig: mehr Druck auf Fachkräfte, weniger Zeit für Einzelfälle, schematische Entscheidungen. Gerade Kinder mit komplexen Traumatisierungen benötigen jedoch passgenaue, flexible Hilfen.
Standardisierung an dieser Stelle ist kein Effizienzgewinn, sondern ein Qualitätsverlust.
6. NRW braucht Investitionen statt
Kürzungsdebatten
Statt weiterer Effizienzforderungen braucht Nordrhein-Westfalen eine klare politische Prioritätensetzung:
Nur so lassen sich nachhaltige Effekte erzielen – sowohl fachlich als auch ökonomisch.
Fazit
Das Arbeitspapier bleibt in seiner aktuellen Form hinter den realen Herausforderungen der Pflegekinderhilfe in Nordrhein-Westfalen zurück. Effizienz darf kein
Deckmantel für Einsparungen sein. Was gebraucht wird, ist das Gegenteil: gezielte Investitionen in Stabilität, Fachlichkeit und Unterstützungssysteme. Alles andere gefährdet das Kindeswohl und
schwächt ein System, das bereits heute an seine Grenzen stößt.
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Der überregionale Arbeitskreis der Beistände in NRW und die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben eine gemeinsame Arbeits- und Orientierungshilfe für den Fachdienst Beistandschaft zum Volljährigenunterhalt ab dem 1. Januar 2022 aufgelegt. Um dem Rechtsanspruch junger Volljähriger gerecht werden zu können, muss der Fachdienst Beistandschaft im Rahmen der Beratung und Unterstützung nach § 18 Abs. 4 SGB VIII die Unterhaltsansprüche kennen und vermitteln können. Wegen der nicht einheitlichen Rechtsprechung und unterschiedlichen Meinungen in Kommentaren, Fortbildungen und Fachzeitschriften, hat der überregionale Arbeitskreis der Beistände in NRW diese Arbeits- und Orientierungshilfe entwickelt, die ein einheitliches Arbeiten ermöglichen und die praktische Arbeit erleichtern soll. Neben den gesetzlichen Grundlagen werden detaillierte Informationen gegeben unter anderen zu Rangfolge des Unterhalts, Bedarf und Berechnung. Es folgen umfangreiche Berechnungsbeispiele unterschiedlicher Unterhaltskonstruktionen als Orientierungshilfe.
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. hat eine Broschüre zum Thema „Sexualisierter Gewalt im digitalen Raum begegnen“ herausgebracht und damit die bereits bekannte Broschüre „Cyber-Grooming, Sexting, sexuelle Gewaltverletzungen“ von 2019 überarbeitet und erweitert.
Sie richtet sich an pädagogische Fachkräfte und Eltern und möchte den Blick für die heutige digitale Sozialisation öffnen und junge Menschen befähigen, sich selbst im digitalen Alltag zu schützen.
Die Broschüre beschreibt die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen nach aktueller Studienlage und zeigt die vielfältigen Schnittstellen, wie sexualisierter Gewalt im digitalen Raum mit medienpädagogischen, gewaltpräventiven und sexualpädagogischen Ansätzen zu begegnen ist. Darüber hinaus bietet ein umfangreicher rechtlicher Teil einen Überblick zu den gesetzlichen Neuerungen im Jugendmedienschutz und im Sexualstrafrecht.
Broschüre zum Thema „Sexualisierter Gewalt im digitalen Raum begegnen“