Archiv 2013

Viertes Treffen des Runden Tisches der Pflege- und Adoptivfamilienverbände

 

Beim 4. Treffen des Runden Tisches der Pflege- und Adoptivfamilienverbände am 28.09.2013 diskutierten die Delegierten von PFAD, BAG KiAP, Agenda Pflegefamilien und Bundesverband behinderter Pflegekinder in Frankfurt/Main die vielfältigen Reaktionen aus Politik und Fachwelt auf ihr im März veröffentlichtes erstes gemeinsames Positionspapier "Pflegekinder in Deutschland - Forderungen an Politiker, öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe".

Als politische Vertretung aller Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien formulierte der Runde Tisch darin wichtige Veränderungsbedarfe in der Pflegekinderhilfe und zeigte Möglichkeiten zur Verbesserung auf.

 

Für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2014 in Berlin plant das Gremium mit einem gemeinsamen Messestand für seine Positionen zu werben und einen Workshop unter dem Titel "Pflegefamilie, wohin gehst du?" mit unterschiedlichen Inputs anzubieten, um mit Verantwortlichen aus Politik und von Trägern öffentlicher und freier Jugendhilfe ins Gespräch zu kommen.

 

Das nächste Treffen des Runden Tisches wird im Februar 2014 stattfinden.

 

Erste gemeinsame Stellungnahme des 'Runden Tisches der Pflege- und Adoptivfamilienverbände'

Zum Runden Tisch der Pflege- und Adoptivfamilienverbände gehören:

1. PFAD-Bv e.V.

2. AgendaPflegefamilien

3. BAG-KiAP e.V.

4. Bundesverband für behinderte Pflegekinder e.V.

 

Alle Verbände haben in dieser Stellungnahme ihre gemeinsame Sichtweise des Pflegekinderwesens in der Praxis beschrieben und sich auf Forderungen zur Verbesserung der Pflegekinderhilfe geeinigt.

Diese Stellungnahme soll nun den Politikern und öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe übergeben werden.

 

Die Stellungnahme finden Sie hier angefügt:

 

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Positionspapier_runden Tisch_Endfassung.
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Gemeinsame Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf vertrauliche Geburt

25.02.2013
Die im PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und der Agenda Pflegefamilien zusammengeschlossenen Verbände sowie der hessische und baden-württembergische Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien äußern sich gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom Januar 2013
Stellungnahme

Im November 2012 wurde eine Vielzahl von Verbänden zur Stellungnahme zum Referentenentwurf (Stand 30.10.2012) eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt aufgefordert. Viele Verbände, die sich für das Kindeswohl engagieren, haben in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass das Grundrecht von Kindern nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes – das Recht auf Kenntnis der biologischen Abstammung – ein hohes Gut ist und ausreichend im Gesetzesentwurf Berücksichtigung finden muss.

Im neuen Referentenentwurf vom Januar 2013 wird dem in vertraulicher Geburt entbundenen Kind das Recht zugestanden, dass in einem familiengerichtlichen Verfahren nach Ablauf der „Schutzzeit“ von 16 Jahren ein weitergehendes Schutzbedürfnis der Mutter mit seinem Recht auf Kenntnis der Abstammung abgewogen wird. Dieses Schutzbedürfnis der Mutter kann nach weiteren drei Jahren erneut familiengerichtlich überprüft werden. Diese Ergänzung begrüßen wir ausdrücklich.

Kritisch erscheint aus unserer Sicht, dass in dem neuen Entwurf keine eindeutige gesetzliche Regelung für die Trennung von beratenden Einrichtungen und Adoptionsvermittlungsstellen vorgesehen ist. Die Gefahr möglicher Interessenkollisionen, die bereits in den Ergebnissen der DJI-Studie „Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland“ (2011) deutlich wurde, bleibt weiterhin bestehen.

Der Gesetzgeber, dem durch das Grundgesetz ein staatliches Wächteramt aufgetragen ist, hat auch für Kinder in vertraulicher Geburt dieses Wächteramt auszuüben und dies durch Anordnung einer Amtsvormundschaft in allen Fällen anonym geborener Kinder (auch denen aus Babyklappen) zu gewährleisten. Diese Kinder haben ein Recht darauf, vor unredlichen Praktiken geschützt zu werden, die vorrangig der Befriedigung von Adoptionswünschen Erwachsener dienen. In dem Prozess der Adoptionsvermittlung in vertraulicher Geburt entbundener Kinder sind Beratungsstellen für Schwangere, Adoptionsvermittlungsstellen sowie Vormundschaftsträger (vgl. §1674a Satz 1 BGB) beteiligt. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Adoptionsvermittlungen nicht „unter der Hand“ oder in einer Sphäre von Halblegalität stattfinden können.

Babyklappen verhindern das Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Zur Perspektive dieser weiterhin sehr kontrovers beurteilten und mit für Kinder und Mütter mit erheblichen Belastungen verbundenen Einrichtungen, äußert sich der Entwurf nicht. Orientiert man sich an der aktuellen Rechtsprechung, wie zum Beispiel am jüngst veröffentlichten Urteil des OLG Hamm zur Anonymität von Samenspendern, ist der aktuelle Gesetzentwurf bereits rechtlich fragwürdig.

Für notwendig erachten wir die Festlegung von Mindeststandards des weiteren Verfahrens bei der Aufnahme von Kindern über Babyklappen und auch hier die sofortige Beiordnung eines Amtsvormundes.

Bei dem drei Jahre nach Einführung der Gesetzesregelung zur Vertraulichen Geburt geplanten Evaluationsverfahren, muss das Angebot der Babyklappen eingeschlossen werden und in diesem Zusammenhang ebenfalls einer erneuten kritischen Überprüfung seiner Notwendigkeit unterzogen werden.

22.02.2013

PFAD Bundesverband der Pflege und Adoptivfamilien
Agenda Pflegefamilien
Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien PFAD für Kinder Hessen
Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien PFAD für Kinder Baden-Württemberg

Drittes Treffen der Adoptiv- und Pflegeelternverbände

Drittes Treffen der Pflege- und Adoptivfamilienverbände

Bereits zum dritten Mal tagte am 16. Februar 2013 der "Runde Tisch der landesübergreifenden Pflege- und Adoptivfamilienverbände". Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien, der Agenda Pflegefamilien, des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder und des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien erarbeiteten ein gemeinsames Positionspapier, das demnächst veröffentlicht wird.

 

Referentenentwürfe des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zum

*Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

* Erste Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung

 

Eine Vielzahl von Spitzenverbänden (z.B. BAG Landesjugendämter, der Paritätische Wohlfahrtsverband, IGFH, AGJ, DIJuF) als auch PFAD e.V. und der Aktivverbund e.V. wurden am 10.1.2013 zu einer Anhörung über die Referentenentwürfe ins Familienministerium eingeladen. Es entwickelte sich ein sehr konstruktives Gespräch,

Für Pfad nahm Fr. Dr. Carmen Thiele und für den Aktivverbund Rain Ellen Engel, Meta Kemmerich und Renate Schusch teil. Nach vorheriger Absprache der beiden Verbände hat sich der Aktivverbund der Stellungnahme von Pfad angeschlossen.

 

Das Thema Pflegeeltern/Pflegekinder wurde von den Teilnehmern aus dem Familienministerium als besonders wichtig angesehen. Es wurde uns versichert, dass die Überlegungen dazu ganz oben auf der Agenda des Ministeriums ständen.

 

Renate Schusch

Stellvertretende Vorsitzende Aktivverbund e.V.

Sprecherin Agendapflegefamilien

 

Anhörung am 10.1.2013 im Bundesfamilienministerium

Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zum Referentenentwurf eines

Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG-E) und Entwurf der Ersten Änderungsverordnung zur Kostenbeitragsverordnung

19.12.2012

Im vorliegenden Entwurf sind Regelungen enthalten, die Auswirkungen für Kinder in Pflegefamilien haben. Der PFAD Bundesverband begrüßt, dass ehrenamtliches Engagement von jungen Menschen nicht mehr als erstattungspflichtiger Betrag angerechnet werden muss. Gleichzeitig bitten wir, den Entwurf im Punkt 10 b noch einmal zu überarbeiten. Durch die bisherige Formulierung wird die Anrechnungsfreiheit ausschließlich „für

ehrenamtliche Tätigkeit“ oder „eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich“ beschränkt. Nicht alle jugendlichen Pflegekinder sind mit ihren sozialen und emotionalen Kompetenzen in der Lage als Übungsleiter oder Anleiter im kulturellen Bereich tätig zu werden. Kleinere Aufträge, die zwar marktwirtschaftlich angebunden sind, aber eher als Taschengeldgröße anzusehen sind, sollten hier ebenfalls Berücksichtigung finden.

Diese kleinen wirtschaftlichen Aufträge bieten jungen Menschen, die in den Hilfen zur Erziehung leben, die Möglichkeit, Ausdauer, Selbstdisziplin und Zuverlässigkeit zu erwerben. Die Aneignung dieser sozial erwünschten Kompetenzen wird durch kleinere finanzielle Anreize – Arbeitsentgelt – motiviert. Dabei bewegen sich diese finanziellen Anreize in einer Größenordnung, die ein alterstypisches Taschengeld nicht übersteigt.

Die Neuerungen in der Kinder- und Jugendhilfestatistik sind unseres Erachtens für den Bereich der Vollzeitpflege unausgereift. Nach wie vor ist eine Unterscheidung von befristeten Unterbringungen - „zeitlich befristete Erziehungshilfe“ - zu Dauerpflegeverhältnissen – „auf Dauer angelegte Lebensform“ – wie sie im § 33 SGB VIII unterschieden werden nicht enthalten.

Es ist uns durchaus bewusst, dass Hilfeperspektiven sich ändern können. Aus diesem Grund empfehlen wir die Kinder-und Jugendhilfestatistik um einen Bereich zu erweitern, der die nach § 36 geplante Perspektive als „zeitlich befristete Erziehungshilfe“ oder „auf Dauer angelegte Lebensform“ mit erfasst. Über diese Erhebungspflicht können mehrere Bereiche

zuverlässiger abgebildet werden, als dies bisher der Fall war und gleichzeitig in die Hilfeplanung das Element von „permanency planning“ erfasst werden.

Die Veränderungen in der Statistik bezüglich Adoption sind begrüßenswert. Nach wie vor gibt es aber auch danach noch keine Aussagen über Adoptionen, die im Ausland vollzogen wurden und in Deutschland lediglich anerkannt werden sollen.

Ein sehr wichtiger Regelungsbereich, der in zwölf Monaten ausläuft, ist weiterhin offen. Kinder mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen haben auch ein Recht, in einer Familie aufwachsen zu können.